Wer nicht hören will
Ubisoft knallt für Anno 1404 das übliche Online-Aktivierungs-DRM mit dem üblichen dreimaligen Installationslimit auf den Datenträger. Statt dem Securomprodukt kommt hier das System von Tages zum Einsatz, welches mittlerweile und selbstverständlich geknackt wurde, wie man an funktionierenden Cracks für zB. "Assault on Dark Athena" oder "Codename Panzers: Cold War" sehen kann.
Ubisoft möchte wohl, dass in den nächsten Wochen und Monaten bei Amazon aufgebrachte Ex-Kunden Anno 1404 reihenweise mit EinStern-Bewertungen überziehen.
Ubisoft möchte wohl nicht aus dem damaligen Starforce-Debakel lernen, in dem man sich aussergerichtlich mit einem Kläger einigte und vorsichtshalber, um nicht weiter Klagen und Negativ-Propaganda zu riskieren, ganz auf die Verwendung von Starforce verzichtete.
Ubisoft möchte es wohl wieder auf die harte Tour lernen ... und wenn selbst EA so ansatzweise begriffen hat, wie selten DÄMLICH mittlerweile der Einsatz von DRM-Technologien ist, gehe ich davon aus, dass Ubisoft nach dem zu erwartenden Public Backslash ebenfalls den Schwanz einziehen wird. Man kann als große Firma zwar eine ganze Weile gegen sämtliche Kundenwünsche anstinken, doch irgendwann ist auch hier Schluss mit Lustig.
Hehe ... geht schon los :)
13 Kommentare:
Oh man, ich habe das vorhin auch gelesen und ich weiß nicht was ich davon halten soll. Kann mir noch einer sagen warum ich mir dieses SPiel legal kaufen soll? Hmm, da heisst es zu hause Installieren-> Datei auf den USB-Stick-> zur Arbeit fahren -> Im Inet Aktivieren -> Key aufschreiben -> zu Hause endlich spielen.
Da das Spiel kaufen und dann einen Crack nutzen ebenfalls illegal ist weiss ich nicht warum ich dieses Spiel überhaupt noch legal beziehen soll -.-
Wenn Du eine Software legal erworben hast, DARFST Du ausdrücklich den Kopierschutz umgehen. Das Umgehen eines Kopierschutzes ist laut Urheberrechtsgesetz nur für Musik- und Filmdatenträger nicht erlaubt.
Obwohl es besser wäre, wenn Du einfach auf den Kauf des Spieles verzichtest. In ein paar jahren bekommst Du es dann eh für nur eine Handvoll Euro und in Regel auch ohne diesen DRM-Bullshit.
Ich dachte wenn ich ein Spiel kaufe akzeptiere ich bei der Instalation die AGBs. Sprich ich verpflichte mich dem Programm gestellten anforderungen und dieses sagt aus nur drei mal zu aktivieren, was mit dem Crack umgangen wird. Damit verstosse ich gegen die AGBs und bin wieder illegal. Oder irre ich mich da ?
AGBs haben keinen (!!!) Gesetzescharakter. Wenn in der AGB steht, dass Du den Kopierschutz nicht umgehen darfst, dann kannst Du das gerne ignorieren, weil dieser Passus gegen bestehendes Gesetz verstößt.
Forderungen des Herstellers in AGBs haben nur dann Rechtsgültigkeit, wenn sie nicht gegen bestehende Gesetze und Rechtsauffassungen verstoßen.
wer drm sät...wird den verkaufszahlen - dünnschiss ernten.
hoffe ich jedenfalls:)
Ich weiß nicht, wie das mit dem Umgehen des Kopierschutzes ist. Habe gerade bei Wikipedia nachgelesen. Offenbar bezieht sich diese Information auf §69a des UrhG, Absatz 5. Die dort angeführten §§, die keine Anwendung finden, sind vor allem §95a, in dem es heißt, dass "wirksame technische Maßnahmen ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht umgangen" werden dürfen. Das Recht auf die Privatkopie bei Computerprogrammen ist also eines, für das man Kopierschutz umgehen darf. Wichtig ist, dass die "Privatkopie" eben privat genutzt wird.
Geschäftsbedingungen, die man erst akzeptieren kann, nachdem man das Produkt gekauft hat, sind ebenfalls ungültig in Deutschland. D.h. alle diese EULAs sind ungültig, und dazu reicht auch nicht, dass Hersteller auf die Packung draufschreiben, dass
Käufer EULA akzeptieren müssen, um das Programm zu installieren.
Allerdings ist, wenn ein Crack kein Patch sondern ein ganzes Spiel ist, die Nutzung in der Tat illegal, weil es sich dann um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt, von der in Deutschland eine Privatkopie nicht erlaubt ist.
t-bone, bei EA hat man nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit oder nur wegen eines Entrüstungssturmes auf Amazon die Online-Aktivierung gekippt. Da müssen aller Wahrscheinlichkeit nach handfeste und spürbare wirtschaftliche Nachteile entstanden sein ...
Wichtig ist, dass die "Privatkopie" eben privat genutzt wird.
Ebend. In dieser Hinsicht können mir die Publisher sogar offiziell den Buckel runterrutschen.
korrekt - auch wenn mich das spiel persönlich nicht interessiert, werde ich mich daher dennoch auf amazon entsprechend verewigen:)
Irgendwelche Shrinkwrap-»Lizenzverträge« haben nach europäischem Recht eh keine Gültigkeit.
Wenn Ubisoft Leute mit sowas wirksam binden will, müssen sie elektronische Downloads verkaufen, auf den lukrativen Retailhandel aber verzichten.
Von den Regelungen für Bild- und Tonträger ist Software ausdrücklich ausgenommen. Das gilt sowohl für das Recht auf Privatkopie, als auch für das Umgehungsverbot technischer Maßnahmen.
Das Anfertigen und Weiterreichen von Kopien im privaten Rahmen ist also verboten, das Installieren von Patches zum Abschalten von Gängelungsmaßnahmen hingegen ausdrücklich erlaubt.
Hallo Leute, zu dem Thema hab ich mal ne Frage: Wie ist das mit der Onlineregistrierung / 3x installierlimit / kopierschutz , wenn man das Spiel bei einem downloadverkäufer wie z.B. Steam erwirbt, ist dann die 3 fach installation auch noch aktiv ? Wenn ich mal aufzählen darf:
1.Zockrechner
2.Laptop
3.HT-PC
4.Rechner beie Freundin
5.mein Bürorechner wo auch schon anno 1701 für schöne arbeitsreiche stunden gesorgt hat
hab ich da bei steam etwa ein problem damit ?
danke
Bei Steam, bzw. der jeweiligen Steam-Spieleseite, steht in der Regel immer noch dabei, ob neben dem grundlegenden Steam-Zwang noch ein zusätzliches DRM vorhanden ist. Manche Spiele, deren Retailversion mit Install-Limit kommt, sind auf Steam frei davon, andere nicht. Im Zweifelsfalle in den zum Spiel passenden Unterforen auf Steampowered.com nachfragen.
Danke Harzzach , ich hatte übersehen das auf der Steam-Seite tatsächlich diese Angaben stehen bzgl 3x Limit und TAGES ... aber was solls, das spiel ist es mir wert, immerhin hat mir anno 1701 ca 650 stunden spielzeit (bis heute) beschert, verglichen mit z.B. Kinobesuch zu zweit ist das ein gutes Preis/Leistungsverhältnis
Kommentar veröffentlichen